Dieses gibt es seit dem 20 Jahrhundert und beschließt, dass Bier allein aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser bestehen darf. Jahrhundert alte Regelungen und Vorschriften machen daraus ein echtes deutsches Kulturgut. Die erste Protokollierung über das Reinheitsgebot, fand am 4. März 1918 im bayrischen Landtag statt. Die Bezeichnung setzte sich langsam durch und trat erst 1950 während eines Streits bezüglich gesüßter Biere, die aus anderen Bundesländern, nach Bayern importiert wurden in die Öffentlichkeit. Nach einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen dem bayrischen Brauerbund und der bayrischen Staatsregierung durften zuckerhaltige Biere, nicht mehr als Biere bezeichnet werden. Anfangs wurde nur vom bayrischen Reinheitsgebot gesprochen, was sich 1960, durch die Bestrebungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft änderte. Seit 1995 findet nun am 23 April der Tag des deutschen Bieres statt. Mit diesem Tag möchte die Brauwirtschaft an das Reinheitsgebot erinnern. Dieses Datum wurde gewählt, weil an diesem besagten Tag 1516 für das Herzogtum Bayern eine neue Landesordnung erlassen wurde, die eine Textpassage enthält, auf die sich meistens bezogen wird, wenn vom Reinheitsgebot die Rede ist.
„Wir wollen auch sonderlichen, das füran allenthalben in unnsern Steten, Märckten und auf dem Lannde, zu kainem Pier merer Stückh, dann allain Gersten, Hopffen unnd Wasser, genommen und gepraucht sollen werden.“